Denken Sie daran, Sie als Geschädigter haben freie Gutachterwahl.
Bestehen Sie immer auf einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens, denn dies ist Ihr gutes Recht und steht Ihnen immer zu. Die Kosten für den Gutachter und den eventuell nötigen Anwalt werden garantiert von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Die Erfahrung zeigt, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls immer einen anerkannten Gutachter zu Rate ziehen sollte, bevor er das Fahrzeug in Reparatur gibt. Nur durch die Prüfung eines Gutachters sind Sie sicher, dass im Vorfeld alle Schäden erfasst und nachgewiesen werden können und dass danach schnell eine reibungslose Reparaturfreigabe erfolgt. Ohne ein fundiertes Gutachten werden verborgene Unfallschäden oftmals erst während der Reparatur erkannt, aber von der gegnerischen Versicherung meist nicht mehr anerkannt. Diese Kosten bleiben dann an Ihnen hängen. Unsere Gutachten sind auch ausschlaggebend zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bzw. des Restwerts Ihres Fahrzeugs.
Wo und wie Sie den Unfallschaden beheben lassen, können Sie ebenfalls selbst entscheiden. Ihnen steht frei, ob sie die Reparatur in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen oder sich deren Stundensätze anrechnen lassen. Letzteres gilt auch für die Reparatur in Eigenregie oder bei reiner Abrechnung auf Gutachterbasis.