damit Ihre Reparatur in Eigenregie anerkannt wird.
Sie haben den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt? Dann benötigen Sie für die Schadensregulierung einen von der Versicherung offiziell anerkannte Reparaturbestätigung als Nachweis.
In diesem Fall besichtigen wir Ihr Fahrzeug in repariertem Zustand und führen ein KFZ-Gutachten nach der Reparatur durch. Abhängig von der Qualität der Reparaturausführung gilt dies als Nachweis für die Instandsetzung des Fahrzeuges. Mit dieser Reparaturbestätigung können Sie z.B. Ihren Schaden gegenüber der Versicherung (bzw. der Versicherung des Verursachers) geltend machen und die Abrechnung final abschließen.
Nachweis bei selbst ausgeführten Reparaturen?
Kein Problem, wir bestätigen wir das gerne nach erfolgter Reparatur.
Wie schön, wenn ein Schaden selbst behoben werden kann und es nur ein Gutachten braucht, um den Aufwand dazu ersetzt zu bekommen!
Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenlos! Das KFZ-Gutachten nach der Reparatur im Nachgang zu einem Schadengutachten nach dem Unfall ist für uns wie unsere Kunden meist eine erfreuliche Formalität, da das Auto bereits in einem guten Zustand ist.
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