Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.01.2026).

1. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung kann schriftlich, in Textform, elektronisch, mündlich oder durch
einen Dritten erteilt werden und ist in allen Fällen verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
sämtliche schadens- und fahrzeugbezogenen Informationen sowie alle Alt- und Vorschäden und
etwaige wertbeeinflussende Maßnahmen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachteile
durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben/Unterlagen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.

2. Sachverständigenvergütung

Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach dem Gegenstandswert. Variable Nebenkosten – insbesondere für Lichtbilder (Preis pro digitalem Farbbild, 2,00 € brutto je Bild) –, Fahrtkosten
(0,70 € brutto je Entfernungskilometer für An- und Abfahrt), Schreib-/Druckkosten, Kalkulation, Porto
(jeweils inkl. gesetzlicher MwSt.) werden in der Rechnung jeweils brutto und transparent
ausgewiesen. Die aktuelle Vergütungstabelle ist in den Geschäftsräumen ausgehängt und auf
Wunsch per E-Mail erhältlich.

3. Datenschutz & Speicherung von Daten

Personenbezogene Daten des Auftraggebers und der am Unfall beteiligten Parteien werden zur
Vertragserfüllung sowie zur Abwicklung der Schadensregulierung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f
DSGVO verarbeitet. Die Daten umfassen insbesondere Namen, Anschrift, Kommunikationsdaten,
Fahrzeug- und Schadensdaten. Die Daten werden gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der
DSGVO und den Aufbewahrungspflichten für Sachverständige/Unternehmen, für einen Zeitraum von
zehn Jahren gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine weitergehende, gesetzliche
Aufbewahrungspflicht besteht. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit; Beschwerden können an den
zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gerichtet werden. Eine vollumfängliche
Datenschutzerklärung wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

4. Stornierungen

Stornierungen sind schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Bei einer Stornierung vor Beginn der
Gutachtenerstellung wird eine Pauschale von 119,00 € brutto (inkl. MwSt., nach aktueller
Steuergesetzgebung) berechnet. Nach Beginn der Gutachtenerstellung ist das volle
Sachverständigenhonorar zzgl. tatsächlich angefallener Nebenkosten (u. a. Fahrtkosten, Lichtbilder,
etc., jeweils brutto) zu zahlen. Der Beginn der Gutachtenerstellung liegt spätestens mit der
Besichtigung des Fahrzeugs oder der Auswertung der Unterlagen vor.

5. Gutachtenversand

Das Gutachten wird dem Auftraggeber oder auf dessen Wunsch in Papierform oder auch elektronisch
(per E-Mail oder gesicherten Download-Link) übermittelt. Die Übermittlung an Dritte erfolgt
ausschließlich nach Weisung und auf Risiko des Auftraggebers. Die Zustellung an die
Anspruchsgegnerseite begründet kein eigenständiges Auftragsverhältnis mit dieser.

6. Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht

Das Sachverständigengutachten sowie sämtliche Lichtbilder und Anhänge bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung (inkl. MwSt.) Eigentum des Sachverständigenbüros. Die Vervielfältigung und
Weitergabe an Dritte – auch in elektronischer Form – ist nur mit schriftlicher Zustimmung des
Sachverständigen zulässig.

7. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des SV-Büro Günes, soweit dies rechtlich zulässig ist.