Scheckheftgepflegt

Wie BGH den Begriff „scheckheftgepflegt“ versteht.

Bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten nach § 249 Abs. 2 BGB stellt sich häufig die Frage, ob der Haftpflichtversicherer den Geschädigten auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen darf.
Ist das beschädigte Fahrzeug älter als drei Jahre, hängt die Zulässigkeit einer solchen Werkstattverweisung nicht nur von deren Zumutbarkeit und Gleichwertigkeit, sondern maßgeblich auch davon ab, ob das Fahrzeug als „scheckheftgepflegt“ anzusehen ist.

Begriffsverständnis des BGH

Der Ursprung des Begriffs im Schadensrecht findet sich in der sogenannten VW-Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 20.10.2009.
Der BGH stellt dort klar, dass der Wartungs- und Reparaturort eines Fahrzeugs auch bei älteren Fahrzeugen erheblich sein kann.

Nach Auffassung des BGH besteht in weiten Teilen der Verkehrsanschauung die Einschätzung, dass bei einer regelmäßigen Wartung und Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt eine höhere Wahrscheinlichkeit einer fachgerechten Ausführung besteht. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der durchschnittliche Fahrzeughalter keine realistische Möglichkeit zur eigenständigen Qualitätskontrolle hat.

Vor diesem Hintergrund kann es gerechtfertigt sein, bei der Schadensabrechnung weiterhin die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, selbst wenn der Versicherer eine ohne Weiteres zugängliche, günstigere und technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit benennt.

Bedeutung von „scheckheftgepflegt“ im Schadenrecht

„Scheckheftgepflegt“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur eine formale Wartung, sondern ist Ausdruck einer kontinuierlichen Markenbindung des Fahrzeugs.
Maßgeblich ist, dass der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.

Liegt eine solche Wartungshistorie vor, kann dies:

  • eine Werkstattverweisung unzumutbar machen und
  • die Abrechnung auf Basis markengebundener Stundenverrechnungssätze rechtfertigen.

Fazit

Der Begriff „scheckheftgepflegt“ ist im Schadenersatzrecht kein bloßes Schlagwort, sondern ein wertender Anknüpfungspunkt für die Frage der Zumutbarkeit einer Werkstattverweisung.
Neben dem Fahrzeugalter spielen insbesondere die bisherige Wartungspraxis, die Markenbindung und die Verkehrsanschauung eine entscheidende Rolle.